Lass mich in Ruhe – Nachbarschaftsrecht 2.0

Am 08.10.2019 fand die Veranstaltung des Gartenbauvereins Unterhaching „Wenn der Nachbar nervt – Nachbarrecht 2.0“ statt. Referentin war Anwältin Christina Oelke-Koch.

Was tun, wenn es Probleme mit dem Nachbarn gibt? In Bayern wurde im Jahr 2000 das Schlichtungsgesetz erlassen, dem zufolge bei bestimmten Streitigkeiten zunächst ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muss. Was darf der Nachbar und was nicht, was ist strafbar und was muss geduldet werden? Das sind Fragen, die bei einem Informationsabend des Gartenbauvereins Unterhaching und der Volkshochschule beantwortet wurden, bei dem auch heitere und kuriose Begebenheiten am Gartenzaun zur Sprache kamen.

Dazu ist in der Süddeutschen Zeitung vom 12.10.2019 ein Artikel abgedruckt:

Nachverdichtung – Lass mich in Ruhe

Nachbarschaftsstreitigkeiten hat es schon immer gegeben. Aber seit es immer voller und enger im Ballungsraum wird, nehmen auch die Zwistigkeiten zu. Jeder will in seiner eigenen kleinen Nische möglichst ungestört bleiben.

Die hohen Bäume in Nachbars Garten verschatten das eigene Grundstück, mit seinem fremden Laub muss man sich auch noch herum plagen und die neue Terrassenüberdachung ist ästhetisch zweifelhaft. Darf der das überhaupt? Es gibt viele Gründe, sich über die Leute von nebenan aufzuregen, sich über sie zu beschweren oder sie gar anzuzeigen. Rainer Schäfers, Vorsitzender des Kreisverbands München für Gartenkultur und Landespflege, kennt solche Probleme schon lange, doch er hat festgestellt: „Der Ärger hat in den vergangenen Jahren zugenommen.“ Die Grundstücke seien kleiner geworden, jeder wolle seinen Platz behaupten. Mit der Nachverdichtung ist auch die Toleranzgrenze gesunken.

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